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JETENERGY European - Energieausweis
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Wir sind zertifiziert als Energieberater nach EnEV 2007 gemäss Anlage 11 ( zu §21 Abs.2 Nr.2)
Informationen zum Energieausweis für Gebäude

Zum 1. Juli 2008 wurde der Energieausweis für Gebäude in Deutschland Pflicht. Bislang musste nur bei der Errichtung von Neubauten, umfassenden Sanierungsmaßnahmen oder der Erweiterung von Gebäuden ein Energieausweis ausgestellt werden. Künftig wird er auch für bestehende Gebäude verlangt.

Der Energieausweis soll dazu dienen:
  • den Energiebedarf von Häusern und Wohnungen sichtbar machen,
  • Energiesparpotenziale aufzeigen,
  • mehr Transparenz und Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt herstellen
  • und Impulse für die Energetische Sanierung auslösen.
Für wen ist der Energieausweis interessant?

Beim Neubau muss der Energieausweis wie bisher vom Architekten oder Planer zusammen mit dem Bauantrag eingereicht werden. Für Bestandsgebäude wird nur im Falle eines „Nutzerwechsels“ ein Energieausweis benötigt, also etwa beim Verkauf, der Vermietung, der Verpachtung oder der Vergabe im Rahmen eines Leasingvertrags. Nicht betroffen sind Immobilienbesitzer, die ihr Eigentum ausschließlich selbst nutzen oder in einem bestehenden Miet- oder Pachtverhältnis an einen Fremdnutzer vergeben haben. Auch für kleinere Gebäude mit maximal 50 m² Nutzfläche. An und denkmalgeschützte Gebäude ist kein Energieausweis erforderlich.

Die Einführung

Mit Inkrafttreten der EnEV 2007 soll der Energieausweise für Bestandsgebäude in drei Schritten eingeführt werden. Für Wohngebäude, die bis 1965 erbaut wurden, beginnt die Ausweispflicht zum 1. Juli 2008. Später errichtete Wohngebäude sind ab dem 1. Januar 2009 betroffen. Stichtag für alle Nichtwohngebäude ist der 1. Juli 2009.

Unabhängig davon haben Eigentümer schon heute die Möglichkeit, einen Energieausweis auf freiwilliger Basis erstellen zu lassen, um die energetische Qualität ihres Objektes zu dokumentieren. Auch vor dem 1. Oktober 2008 ausgestellte Ausweise behalten Gültigkeit für zehn Jahre, unabhängig davon, nach welchem Verfahren sie ausgestellt werden.

Wie wir alle schon beim PKW die Schadstoffklassen kennen, unterscheidet der Energieausweis nach Effizienzklassen bzw. beziffert den Primärenergieaufwand. Der Energieverbrauchskennwert sagt aus, wie hoch der jährliche Energiebedarf des Gebäudes in kWh je m² ist. In Abhängigkeit von der Anlagentechnik wie Beheizung, Warmwasserbereitung und Belüftung sowie des verwendeten Energieträgers (Heizöl, Erdgas, Strom, Kohle etc.) ergibt sich daraus der Primärenergiebedarf, der schließlich die Schadstoffklasse des Gebäudes wiedergibt.

Über diesen Kennwert kann der Käufer/Mieter im Vorfeld erfahren, ob das Objekt dem neusten Energiestandard entspricht. Was wiederum erkennen lässt, welche Energiekosten auf den Mieter/Käufer zukommen werden.

Die EnEV sieht die Erstellung von Energieausweisen grundsätzlich als Bedarfsausweis vor, ermöglicht aber für eingeschränkte Gebäudekategorien auch den Verbrauchsausweis. Während beim bedarfsorientierten Energieausweis das Gebäude nach der energetischen Qualität der Gebäudehülle und der verwendeten Anlagentechnik beurteilt wird, gibt der verbrauchsorientierte Energieausweis lediglich den tatsächlichen Energieverbrauch von mindestens 3 zurückliegenden Jahren wieder.

Der bedarfsorientierte Energieausweis liefert nicht nur Daten zum Energieverbrauch sondern beziffert auch, unter Berücksichtigung des verwendeten Energieträgers, den Primärenergiebedarf. Von allen fachlichen Organisationen wird der bedarfsorientierte Energieausweis empfohlen. Der vollständige und gültige Energieausweis muss Modernisierungsvorschläge enthalten. Die Modernisierungs-Tipps zeigen dem Eigentümer sinnvolle und wirtschaftliche Möglichkeiten die Betriebskosten zu senken, die Umweltfreundlichkeit zu verbessern und den Wert der Immobilie nachhaltig zu steigern.

Betrachten Sie den Energieausweis als Chance für Ihr Gebäude, um den Verkehrswert zu steigern. Für ein persönliches Angebot senden Sie uns einfach eine Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. .

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