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JETENERGY European - Förderung für Kommunen
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KfW-Kommunalkredit - energetische Gebäudesanierung

Zielgruppe

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige
Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände
sowie alle im Programm „Sozial Investieren“ Antragsberechtigten gemeinnützigen Organisationsformen einschl. Kirchen, wenn das Darlehen durch eine 100 %ige modifizierte kommunale Ausfallbürgschaft besichert wird.

Beschreibung:

Gefördert werden energetische Maßnahmen in Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten und Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzt werden und die bis zum 01.01.1990 fertig gestellt worden sind.

Die Förderung erfolgt gemäß den technischen Mindestanforderungen der Anlage zum KfW-Merkblatt für:

Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau, hier werden max. 350 Euro/m2 Nettogrundfläche gefördert.

Maßnahmenpakete zur Wärmedämmung der Außenwände, des Daches, der oberen
Geschossdecke oder der Kellerdecke, Einbau neuer Fenster mit Mehrscheibenisolierverglasung, Ersatz von Sonnenschutzeinrichtungen durch solche mit Tageslichtfunktion, Einbau von Lüftungsanlagen und der Austausch von Beleuchtung und Heizungen. Es müssen mind. drei Maßnahmen durchgeführt werden, die vom Sachverständigen empfohlen werden, dann werden max. 200 Euro/m2 Nettogrundfläche gefördert. Für jede weitere Einzelmaßnahme erhöht sich der Förderbetrag um 50 Euro/m2 Netto-Grundfläche, max. 300 Euro/m2.

Art der Förderung:
  • Darlehen
  • Kumulation möglich


KfW-Sozial Investieren - energetische Gebäudesanierung

Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen.

Beschreibung:

Gefördert werden energetische Maßnahmen in Schulen, Schulsporthallen, Kindertagesstätten und Gebäuden der Kinder- und Jugendarbeit, die ganzjährig und mit normalen Innentemperaturen genutzt werden und bis zum 01.01.1990 fertig gestellt waren.

Die Förderung erfolgt gemäß den technischen Mindestanforderungen der Anlage zum KfW-Merkblatt für:

Energetische Sanierung auf Neubau-Niveau. Gefördert werden energetische Sanierungsmaßnahmen wie z.B. die Fenstererneuerung, Dämmung, Erneuerung der Heizungs- oder Beleuchtungsanlage sowie Einbau oder Ersatz von Lüftungsanlagen. Es werden max. 350 Euro/m2 Nettogrundfläche gefördert.

Maßnahmenpakete zur Wärmedämmung der Außenwände, des Daches oder der oberen Geschossdecke, der Kellerdecke, sowie der Einbau neuer Fenster mit Mehrscheibenisolierverglasung, der Ersatz von Sonnenschutzeinrichtungen durch solche mit Tageslichtfunktion oder Einbau dieser Einrichtungen, der Einbau von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung bzw. Maßnahmen zur energetischen Optimierung vorhandener raumlufttechnischer Anlagen (RLT-Anlagen), der Austausch der Beleuchtung oder Heizungsmodernisierung. Es müssen mind. 3 Maßnahmen durchgeführt werden, dann werden max. 200 Euro/m2 Nettogrundfläche gefördert. Für jede weitere Einzelmaßnahme erhöht sich der Förderbetrag um 50 Euro/m2 Netto-Grundfläche, max.300 Euro/m2. Es werden bis zu 100 % der Investitionskosten einschließlich Nebenkosten (Architekt, Beratungen etc.) finanziert.

Art der Förderung:
  • Darlehen
  • Kumulation bedingt möglich


Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien – Investitionszuschuss

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, freiberuflich Tätige, kleine und mittlere private gewerbliche Unternehmen sowie Unternehmen, an denen mehrheitlich Kommunen beteiligt sind. Kommunen sowie gemeinnützige Investoren sind ebenfalls antragsberechtigt. Im Folgenden wird die Förderung „Wärme aus erneuerbaren Energien in der Schule und in der Kirche“ vorgestellt.

Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind Berufsschulen, Technikerschulen, Berufsbildungszentren, überbetriebliche Ausbildungsstätten bei den Kammern, allgemein bildende Schulen, Fachhochschulen, Universitäten und Kirchen.

Beschreibung:

Zuwendungsfähig sind die Mehrausgaben für Investitionen, welche durch den konstruktiven Mehraufwand gegenüber einer vergleichbaren, zuwendungsfähigen Standardanlage gleicher Bauart und Leistung entstehen, insbesondere durch zusätzliche Anlagenteile oder elektronische Anzeigetafeln in allgemein zugänglichen Räumen. Für jede förderfähige Solarkollektor- bzw. Biomasseanlage werden zusätzliche Visualisierungsmaßnahmen nur einmalig bezuschusst. Schulen und Kirchen, die im Rahmen des Marktanreizprogramms für erneuerbare Energien Solar- bzw. Biomasseanlagen errichtet haben, können außerdem einen Zuschuss von max. 2.400 Euro für Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags oder/und Veranschaulichung der Technologien beantragen. Die Anträge sind vor Vorhabenbeginn zu stellen. Als Vorhabenbeginn gilt der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung erbracht werden.

Art der Förderung:
  • Zuschuss
  • Kumulation möglich
  • KfW-Kommunalkredit
Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, kommunale Zweckverbände sowie alle im Programm „Sozial Investieren“ Antragsberechtigten gemeinnützigen Organisationsformen einschl. Kirchen, wenn das Darlehen durch eine 100%ige modifizierte kommunale Ausfallbürgschaft besichert wird.

Beschreibung:

Gefördert werden Investitionen in die kommunale Infrastruktur, z.B. im Rahmen der allgemeinen
Verwaltung, öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, der Stadt- und Dorfentwicklung, z.B. touristische Infrastruktur, der sozialen Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen etc.), der Ver- und Entsorgung, der kommunalen Verkehrsinfrastruktur inkl. öffentlicher Personennahverkehr, der Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger sowie der Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb, die dauerhaft von der Kommune zu tragen und nicht umlagefähig sind (z.B. für öffentliche Wege). Der max. Finanzierungsanteil beträgt 50 % des Kreditbedarfs. Ein Darlehenshöchstbetrag ist nicht festgelegt.

Art der Förderung:
  • Kumulation möglich
  • KfW-Förderprogramm „Sozial Investieren“
Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen.

Beschreibung:

Gefördert werden Investitionen in die soziale Infrastruktur, soweit diese einem gemeinnützigen Zweck dient z.B. Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, Betreutes Wohnen, ambulante Pflegeeinrichtungen, Behindertenwerkstätten, Kindergärten, Schulen, Sportanlagen und kulturelle Einrichtungen. Der Darlehenshöchstbetrag liegt bei 10 Mio. Euro pro Vorhaben. Der max. Finanzierungsanteil beträgt 100 % der Gesamtinvestition, die Auszahlung beträgt 100 %.

Art der Förderung:
  • Kumulation möglich
  • Wettbewerb Bioenergie-Regionen
Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind Regionen (Kommunen, Landkreise, aber auch Unternehmen, Hochschulen oder Forschungszentren) unabhängig von der regionalen Größe und Verwaltungsgrenzen. Ausschlaggebend ist ein schlüssiges Konzept für die wirtschaftliche Entwicklung einer Region.

Beschreibung:

Ziel des Wettbewerbs ist der Ausbau des Wirtschaftszweiges Bioenergie in Deutschland und die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raumes. Konkrete Ziele sind:

Auf- und Ausbau dauerhafter Netzwerke, die innovative Ideen zur Produktion, Verarbeitung und Nutzung von Bioenergien entwickeln und umsetzen.

  • Abbau bzw. Entschärfung von Interessenkonflikten
  • Wissenstransfer
  • Entwicklung kommunikativer Strukturen
  • Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit

Die ausgewählten Siegerregionen werden bei der Umsetzung ihres Konzeptes drei Jahre lang unterstützt. Gefördert wird der Ausbau von Kommunikationsmaßnahmen, Investitionen sind von der Förderung ausgeschlossen. Die Förderung beträgt jeweils 400.000 Euro.

Art der Förderung:
  • Zuschuss
  • Kumulation möglich

Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen

Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind Gemeinden sowie Gemeindeverbände (ohne Zweckverbände und kommunalwirtschaftliche Unternehmen), öffentliche und gemeinnützige Träger einschließlich Religionsgemeinschaften sowie kulturelle Einrichtungen in privater oder gemeinnütziger Trägerschaft in der Regel mit gesamtstaatlicher Bedeutung.

Beschreibung:

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

Die Erstellung von umfassenden Klimaschutzkonzepten und von Teilkonzepten, wie
zum Beispiel integrierte Wärmenutzungskonzepte für Liegenschaften. In der Regel werden Zuschüsse in Höhe von bis 80 % gewährt.

Die begleitende Beratung bei der Umsetzung von Klimaschutzkonzepten oder Teilkonzepten. Förderfähig sind Sach- und Personalkosten bis zu 3 Jahren. Das BMU gewährt hierfür Zuschüsse in Höhe von bis 80 %.

Die Nutzung hocheffizienter Technologien bei der Sanierung der Innen- und Hallenbeleuchtung, der Außen- und Straßenbeleuchtung, von Lüftungsanlagen und bei der Optimierung von Heizungssystemen. Die Investitionen werden mit 25 % der Kosten gefördert.

Die Entwicklung von Konzepten für Modellprojekte. Diese Förderung kann sowohl für einzelne Vorhaben (im Bereich Gebäude, Verkehr etc.) als auch für ganze Modellregionen beantragt werden. In der Regel werden Zuschüsse in Höhe von bis 80 % gewährt.

Die Umsetzung von Modellprojekten mit dem Leitbild der CO2-Neutralität, wie z.B. die modellhafte, klimaschützende Sanierung von Nichtwohngebäuden (Rathäuser, Theater,
Schwimm- und Sporthallen, Schulen, Kindergärten etc.). Ebenfalls förderfähig sind
Modellprojekte in anderen Sektoren, z.B. im Verkehr. Die Förderung bemisst sich nach
der eingesparten Tonne CO2. Der Fördersatz beträgt 40 Euro pro Tonne CO2, bei besonderer
Multiplikatorenwirkung kann ein höherer Satz gewährt werden. Die Obergrenze liegt bei 60 % der nachgewiesenen Mehrkosten für den Klimaschutz.

Art der Förderung:
  • Zuschuss
  • Kumulation nicht möglich

Förderung von Vorhaben zur Optimierung der energetischen Biomassenutzung

Zielgruppe:

Antragsberechtigt sind außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Hochschulen und
vergleichbare Einrichtungen sowie sonstige Einrichtungen, die für die Durchführung der Forschungsaufgaben bzw. der Pilot- und Demonstrationsvorhaben geeignet sind.

Beschreibung:

Gefördert werden Untersuchungen und Pilot- und Demonstrationsprojekte zu folgenden Schwerpunkten:

Verbesserung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen und Technologien zur
effizienten Erschließung und Nutzung biogener Reststoffe, u.a. durch „Best Practices“ für die unterschiedlichen Stoffströme

Systemstudien und internationale Kooperationsvorhaben zur Entwicklung von „Best
Practices“ zur Bereitstellung von nachhaltiger Biomasse und Bioenergieträgern

Entwicklung und Demonstration von Biomasse-Vergasungstechnologien für die effiziente
Bereitstellung von Strom und Wärme in Form der Kraft-Wärme-Kopplung

Entwicklung und Demonstration einer europäischen Biomethanstrategie (Bereitstellung und Import von Biomethan aus Mittel-/Osteuropa über Erdgaspipelines)

Weiterentwicklung einer nachhaltigen Bioenergiestrategie und insbesondere der nachhaltigen Kraftstoffstrategie durch Abbau der gegenwärtigen Problemfelder im Biokraftstoffbereich; Pilotvorhaben für die Anwendung klimagaseffizienter Kraftstoffe
und Bioenergieträger

Optimierung regionaler Biomassenutzung im Hinblick auf regionale Wertschöpfung, Versorgungssicherheit, Biodiversität und Klimaschutz

Entwicklung und Begleitung einer tragfähigen Biomassestrategie Ziel ist eine signifikante Verbesserung und Verstetigung der erzielbaren Klimaschutzeffekte
durch Bioenergiebereitstellung und -nutzung im Vergleich zum heutigen Stand der Technik.In einer ersten Phase von drei Jahren wird zunächst die Bereitstellung einer belastbaren Datenbasis sowie konkreter Optimierungsansätze, Konzepte und Machbarkeitsstudien gefördert. Anschließend sollen besonders viel versprechende Pilot- und Demonstrationsvorhaben gefördert werden.

Art der Förderung:

Für die Durchführung der Vorhaben können Zuwendungen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen
und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die bis zu 100 % gefördert werden können.

Beratung für Kummunen

 
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