|
|
|
|
There are no translations available. Etwa ein Drittel der in der Europäischen Union (EU) verbrauchten Elektrizität und 15 % ihres Energieverbrauchs werden derzeit von Kernkraftwerken erzeugt. Dieser Sektor stellt eine kohlenstoffarme Energiequelle dar und verzeichnet relative Preisstabilität, was ihn vom Gesichtspunkt der Versorgungssicherheit und der Bekämpfung des Klimawandels aus interessant macht. Es bleibt allerdings jedem einzelnen Mitgliedstaat vorbehalten zu entscheiden, ob er Kernenergie nutzen möchte oder nicht. Die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) hat im Jahr 1957 die Bedingungen für die Entwicklung der Kernenergie in Europa geschaffen. Ihre Aufgaben umfassten insbesondere die Entwicklung der Zusammenarbeit im Bereich Forschung, den Schutz der Bevölkerung durch die Schaffung einheitlicher Sicherheitskriterien, die ausreichende und gerechte Versorgung mit Erzen und Kernbrennstoffen, die Überwachung der friedlichen Nutzung von Kernmaterial sowie die Zusammenarbeit mit anderen Ländern und internationalen Organisationen. Spezifische auf EU-Ebene beschlossene Maßnahmen zielen insbesondere darauf ab, den Schutz der Gesundheit derjenigen, die in diesem Sektor arbeiten, wie auch der Allgemeinbevölkerung sicherzustellen und die Umwelt vor den Risiken der Nutzung der Kernkraft und der daraus entstehenden Abfälle zu schützen. EURATOM
FORSCHUNG UND NUKLEARTECHNOLOGIENUKLEARE SICHERHEIT
NUKLEARE ABFÄLLE |